Vollstreckungsvereitelung

Vollstreckungsvereitelung
strafrechtlicher Tatbestand (§ 288 StGB). Wer bei einer ihm drohenden  Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung der Gläubiger zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Verfolgung nur auf Strafantrag des Gläubigers.
- Sondervorschriften für Insolvenzdelikte.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vollstreckungsvereitelung — Vollstreckungsvereitelung,   Straftat, die begeht, wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft (§ 288 StGB). Die Tat… …   Universal-Lexikon

  • Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches — Diese Liste enthält alle Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches[1] samt Strafrahmen und sachlicher Zuständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 2 Zweiter Abschnitt… …   Deutsch Wikipedia

  • Behinderung der Justiz — Die Strafvereitelung (vom englischen obstruction of justice auch oft fälschlich als Behinderung der Justiz bezeichnet) ist nach deutschem Strafrecht, wie auch die Begünstigung, die Hehlerei und die Geldwäsche, ein Anschlussdelikt. Sie ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafvereitelung — Die Strafvereitelung (vom englischen obstruction of justice auch oft fälschlich als Behinderung der Justiz bezeichnet) ist nach deutschem Strafrecht, wie auch die Begünstigung, die Hehlerei und die Geldwäsche, ein Anschlussdelikt. Sie ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafvereitelung — Straf|ver|ei|te|lung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Straftat, die darin besteht, die Bestrafung od. Vollstreckung der Strafe eines anderen absichtlich od. wissentlich zu verhindern * * * Straf|ver|ei|te|lung, die (Rechtsspr.): vorsätzliche Verhinderung der… …   Universal-Lexikon

  • strafbarer Eigennutz — strafbarer Eigennutz,   unkorrekte Sammelbezeichnung des StGB für die Delikte des 25. Abschnitts (§§ 284 297 StGB), die durch kein wesentliches gemeinsames Merkmal verbunden sind (besonders unerlaubtes Glücksspiel, unerlaubte Lotterie,… …   Universal-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers, geregelt in §§ 704–915 ZPO und im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Anders: Gesamtvollstreckung (Insolvenz). I.… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”